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AG Mainz, 18.11.2010 - 86 C 309/10 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Mainz, 18.11.2010 - 86 C 309/10
- LG Mainz, 07.09.2011 - 3 S 190/10
- BGH, 07.09.2011 - VI ZA 40/11
- BGH, 13.12.2011 - VI ZA 40/11
Wird zitiert von ...
- LG Mainz, 07.09.2011 - 3 S 190/10
Der zeitweise Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Motorrades stellt sich unter …
Der Kläger beantragt, die Beklagte unter Aufhebung des angefochtenen Urteils des Amtsgerichts Mainz vom 18.11.2010 - 86 C 309/10 - zu verurteilen, an ihn 1.150,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2009 zu zahlen.